Hallo Herr Schächer,
inhaltlich bin ich bei Ihnen, aber der Verweis auf die EltBauRL ist hier nicht zielführend, da sie diesen Fall gar nicht abdeckt.
Da aber die Kette nur so gut ist, wie ihr schwächstes Glied, bringt es nichts, nur eines aufzurüsten. Und wenn den schon Brandschutz, dann bitte schön auch Funktionserhalt, sonst bringt schon gleich gar nichts.
Und, auch wenn´s gerne anders gesehen wird, "die Forderung an Krankenhäuser" bezüglich einer "Notstromversorgung", wie sie zum Beispiel in der ehemaligen Krankenhausbauverordnung zu finden war, bezog sich "nur" auf den Ausfall der Stromversorgung des EVU; interne Fehler oder Brände wurden baurechtlichen (außer für die Sicherheitsanlagen wie BMA, Entrauchung etc.) nicht berücksichtigt.
"Notstromversorgung" und "Sicherheitsstromversorgung" sind zwei Paar Schuhe, die gerne verwechselt werden.
Leider ist dies vielen nicht bewusst; das große Erwachen kommt immer erst dann, wenn es zu spät ist.
Gruß
C. Lammer