Moang Kolleng und Späzes
Geb. geringer Höhe-Industriebau
IndBauRL
Tabelle 1
K2 (BMA)
2-geschossig (Bühne über 50%)
F30 (Stahlbauteile mit F30-Anstrich):
(Alles ohne Fußnote 2 betrachten bitte)
Aus diesen Daten, darf die Größe des Brandabschnittes 1200qm sein.
Die Fußnote 3 beschreibt nun folgendes:
"Für Gebäude geringer Höhe ergibt sich nach § 25 Abs. 1 i. V. mit § 28 Abs. 1 Abs. 1 Nr. 2 MBO eine zulässige Größe von 1600qm."
Heißt das, dass ich DOCH 1600qm bauen darf (also nach IndBauRL aber mit der Fußnote 3 in Anlehnung an die MBO/LBO), oder ist es ein Hinweis "hättest gleich die MBO (LBO) genommen, dann könntest jetzt größerer Brandabschnitt realisiern".
Ich denke, der Hinweis im Brandschutzatlas (9.2 # 6.1.1 Seite 3; Stand Juni 2002) bedeutet JA (Hurra).
Wenn NEIN, wäre es denkbar eine Abweichung (mehr getan wg. F30-Anstrich auf Stahl und nicht die max. geforderten F30-B) auf 1600qm (von den ursprünglichen 1200qm) oder evtl. sogar auf ca. 1800qm zu beantragen?
Danke
Rupi
Hallo Elke, auch liebe Grüße, aus Bayern (vorletzte Woche persönlich vernebelt - letztes Volksfest war in Bayern, jetzt Wetternebel).