Hallo,
ich habe ein kleines Hotel in SH in der Bearbeitung,
aus dem Cafebereich, 50m² Gastraum,
führt eine Treppe im Windfang des Cafes ins KG, Trennung zum Geschoss F0, großzügig verglast.
Im KG sind WC H ca. 8 m²,
WC D ca. 10 m²
Abstellraum 2 m²
Zusammen also ca. 20 m² Räume,
kein Aufenthaltsraum,
Lauflinie vom entferntesten Lokus über die Treppe bis zur Außentür EG ca. 15 m.
bisher kein notw. Treppenraum,
auch kein Lichtschacht aus dem KG vorhanden.
Wir werden sowieso eine BMA als Hausalarm mit automatischen und nicht automatischen Meldern bekommen.
Ich tendiere dazu, die F0-Glasabtrennung der Treppe zum Cafe zu lassen und den Windfang nicht als notw. Treppenraum zu ertüchtigen.
Und das ganze als Abweichung, da LBO SH
§ 35 Treppen
(1) Jedes nicht zu ebener Erde liegende Geschoss
[...] eines Gebäudes müssen über mindestens eine
Treppe zugänglich sein (notwendige Treppe).
und notw. Treppen in GKl. 3 nun einmal einen eigenen nTrR benötigen.
Kompensation über BMA, Hausalarm und kurzen Weg.
Hat einer schon mal so etwas geplant und genehmigt bekommen?
LG
Hergenhan