Hallo allinope
Wie wird die Überschrift "Türen in Rettungswegen" ausgelegt?
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Türen in Rettungswegen sind alle die Türen, die auf den definierten Rettungswegen vom Ausgangspunkt eines `Aufenthaltsraums` bis zum Ausgang ins Feie angeordnet sind.
Bestandteile dieser Rettungswege sind dann z.B. eben notwendige Flure oder notwendige Treppenräume für die in der Regel dann besondere Anforderungen erfordern.
Die angefühte Forderung bezieht sich auf die Zu- und Ausgangstüren von Fluren bzw. Treppenräumen.
Sind andere Räume (Nebenräume) an einen solchen Flur oder Treppenraum angeschlossen, so würde ich dies einer gesonderten Beurteilung unterziehen und prüfen ob ggf. andere Vorschriften da greifen un dies dann auch zulassen. (....Lar, FeuerstättenVO, etc.).
Z.B. Tür eines Technikraum oder Lagerraums in einem TR oder Flur (T30RS).
Türen zu WC-Anlagen oder Putzräumen wären da vermutlich ohne Anforderungen.