Hallo 3franken,
ein sehr schöner Ansatz, wie ich finde, sie vergleichen das Risiko einer Verkaufsstätte in Bezug auf die Zulässigkeit von Deckenöffnungen mit brandschutztechnischer Verbindung von mehreren Geschossen (hier 2 Geschosse) mit dem Risiko des Fitnessstudios infolge der Umnutzung.
Das Risiko bei einer Verkaufsstätte ist deutlich größer, ihr Risiko (Fitnessstudio) deutlich geringer, also scheint die Möglichkeit bei Ihren Flächen durchaus zulässig für eine Genehmigung.
Was die Rettungswegführung anbetrifft orientieren Sie sich an den Mindestbreiten von Versammlungsstätten unter Berücksichtigung des zu erwartenden Personenaufkommens. Ja.
Sie ordnen 2 bauliche Rettungswege in jedem Geschoss an.
Im weiteren wird wohl eine Brandmeldeanlage vorgesehen, ableitend aus der VstättVO.
Ich würde auf den ersten Blick das Brandschutzkonzept über die Landesbauordnung angehen, Sonderbau und eben die erforderlichen Maßnahmen in Orientierung und Zulässigkeit bei den Sonderbauvorschriften VkVO und VstättVO argumentieren.
Da würde ich vermutlich noch ein wenig Schmalz in Bezug auf die BMA aufwenden, diese lediglich nur intern auszuführen, ohne Aufschaltung auf eine Leitstelle.