Liebe Kolleginnen und Kollegen,
eigentlich passiert es ja fast nie, dass Beschäftigte in ihren 1-3 Personenbüros „versehentlich“ von außen eingesperrt werden (hier sind jeweils ca. 40 Dienstausweise schließberechtigt). Das Aufsperren von innen ist grundsätzlich nicht möglich.
In dem unwahrscheinlichen Fall könnten sich die Beschäftigten aber über Telefon beim Werkschutz melden und befreien lassen. Reicht das? Das Bürofenster ist übrigens nicht als 2. Rettungsweg ausgelegt.
Im KomNet habe ich dazu für einen vergleichbaren Fall folgende Aussage von den Arbeitsschützern gefunden:
http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?lid=DE&did=11359
Wie sehen das die Brandschützer?
Vielen Dank für das eine oder andere Feedback.
Carsten