Hallo Zusammen,
kurze Info zum Bauvorhaben:
- Bayern
- Bestandsgebäude mit Innenhof
- GK 5
- tlw. Nutzungsänderung von Büro zu Wohnen (Obergeschosse)
- EG ähnelt der Form her einem Parallelogramm (Gewerbe + kleine Garage)
- Obergeschosse ähneln einer schrägen L-Form (Innenwinkel ca. 67°)
- Dachterrasse im Inneneck des 1.OG
- ein durchgehener notw. Treppe_1 (UG-5.OG) ist im Außen-Eckpunkt vom "L" vorhanden.
- im Innen-Winkel vom "L" gibt es eine weitere Treppe_2 vom EG in ein anderes UG
- beide Treppe haben einen direkten Ausgang ins Frei (Straßenseite)
--> 2. baulicher Rettungsweg muss hergestellt werden, da durch die Umplanung Wohnungen nur zum Innenhof ausgerichtet sind. Für die Feuerwehr gibt es hier aber keine möglichkeit diese anzuleitern.
Folgende Varianten für den 2.RW sind uns eingefallen:
1.VARIANTE
Geplant ist eine notw. Außentreppe ohne Treppenraum (gem. Art 33) in das Inneneck vom "L" die vom 4.OG bis zum 1.OG/Dachterrasse verläuft.
Von der Dachterrasse aus gibt es einen Zugang zur Treppe_2 (Treppe wird nach oben erweitern) die dann durch das Gebäude/den notw. Treppenraum auf die Straßenseite ins Freie führt.
--> Sprich der Verlauf der notw. Treppe führt erst über eine Treppe ohne Treppenraum zu einer Treppe mit Treppenraum und dann direkt ins Freie - also von "Außen" nach "Innen" und dann wieder nach "Außen".
Ist das so Zulässig???
2.VARIANTE
wie 1.Variante: Außentreppe von 4.OG bis 1.OG.
Zuweg über die Dachterrasse zu einer weiteren Außentreppe_2 vom 1.OG bis EG
--> Ober für die weitere Außentreppe überhaupt Platz ist muss erst noch ermittelt werden!
3.VARIANTE
Sicherheitstreppenraum bei Treppe_1
Hier besteht aber das Problem, dass das UG nicht getrennt von den oberirdischen Geschossen ins Freie geführt werden kann. Eine Verbindung zwischen den beiden UG´s besteht nicht.
Welche Variante würden Sie bevorzugen bzw. gibt es noch andere Möglichkeiten die ich nicht bedacht habe?
Entschuldigen Sie die Menge an Text, aber kürzer fassen konnte ich micht nicht :)
Gruß
H. Farr