Sehr geehrter Herr Schmid,
hat der Kellerraum/räume auch keinen Raumabschluß, ist zu überprüfen, ob einer erforderlich ist. Nach GaV sind keine Trennwände zwischen Kleingaragen und Räumen, die nur Abstellzwecken dienen und nicht mehr als 20 m? Grundfläche haben erforderlich. Alles was größer ist erfordert eine F30 Abtrennung.
Dann zum Deckenabschluß: ich will nicht die ganze Gav hier zitieren. Diese müßten Sie durcharbeiten und ihren Gebäude danach bewerten. hört sich nach mehr an, ist es aber nicht.
Ansonsten spricht m. E. nichts gegen eine Holztreppe, weil keine aufenthaltsräume.
Hoffe weitergeholfen zu haben
mit den besten Grüßen
Birgit Weldishofer