Ich habe ein Problem mit dem Prüfer meines Brandschutznachweises.
Bauvorhaben: Tiefgarage (Mittel) für Wohngebäude, Stahlbetonbauweise; die Tiefgarage grenzt mit seinen Lüftungsöffnungen (Stahlbeton-FT-Schacht an den TG-Wänden) direkt an die Grundstücksgrenze, das Gebäude ist wegen den Abstandsflächen zurückgesetzt. Tiefgarage im Mittel ca. 50cm Erdüberdeckt. Bebauung auf dem Nachbargrundstück bis jetzt 10m von Grenze entfernt.
Der Prüfer sieht die Lüftungsöffnungen in der TG-Decke als Teil der Brandwand (Gebäudeabschlusswand) und verlangt einen Mindestabstand von 2,50m nach §28 BayBO zur Grundstücksgrenze.
Mein Ansatz war, das nur der entstehende Rauch gefährlich ist, nicht die Gefahr des Überschlages. Für den Rauch ist der erforderliche Abstand von 2,50m zu Aufenthaltsräumen nach GaStellV und LüAR durch die einzuhaltenden Abstandsflächen von mind. 3,00m auf dem Nachbargrundstück abgegolten. Ein Brandüberschlag aus der Öffnung heraus ist praktisch nicht möglich.
Die vorgeschlagenen Lösungsmöglichkeiten des Prüfers sind alle mit dem Nachbargrundstück verbunden (Vereinigung, Übernahme) bzw. mit der Zustimmung der Behörde. Naja.
Meine Fragen:
1. Ist der Ansatz der "Rauchlösung" auf dem Nachbargrundstück möglich?
2. Ist für die Lüftungsöffnungen §28 BayBO maßgebend?
3. Wo finde ich was zu unterirdischen Brandwänden?
4. Ist ein Verlängern der Schachtöffnungen um 2,50m über GOK eine Möglichkeit der Kompensation?