Hallo Forum
Gilt die Kunststofflager-Richtlinie 1996 auch für Reifenlager ? Diese Frage soll ich für einen Reifen-Runderneuerungsbetrieb mit Hallenlagerung und Freilager erkunden. Hatte jemand damit schon eingehend zu tun ?
Im Brandschutznachweis wurde die Einhaltung auch für Alt- und Neureifen gefordert mit der Begründung >> laut Kommentaren zur Richtlinie !!
In Bericht 107 von 1996 der Brandschutz-Forschung der Bundesländer steht auf Seite 19 / Mitte: "Die Erweiterung der vorhandenen Richtlinien für die Lagerung von Sekundärstoffen aus Kunststoff auf Reifenlager wurde nicht in Betracht gezogen, obwohl Gummi im weitesten Sinne ebenfalls als thermoplastischer polymerer Werkstoff angesehen werden kann."
Zweifellos sind Reifenbrände kein Spaß und man muss sich um die Möglichkeit wirksamer Löscharbeiten kümmern. Es geht zunächst um die Frage der strikten Richtlinieneinhaltung - ist sie anerkannte Regel der Technik für Reifenlager.
Vielen Dank im voraus von
Erich Sauter