Hallo zusammen,
an eine Industriehallen, die nach Abschnitt 7 IndBauR nachgewiesen werden soll, grenzt eine Überdachung (Fläche ca. 1/3 der Hallenfläche) an, die zu drei Seiten offen ist. Dass ich diese Fläche im Brandbekämpfungsabschnitt berücksichtigen muss, leuchtet ein. Führe ich für die Überdachung einen Teilflächennachweis? Den kann ich mir bei den günstigen Wärmeabzuglächen doch eigentlich sparen? Aber mit welchen Wärmeabzugflächen setze ich die Freifläche im globalen Nachweis an? Ich bin gerade etwas verwirrt, freue mich über innovative Ratschläge. Danke!!