Hallo!
aufgeund >40 Gastplätze im Keller ist die Gaststätte insgesamt ein Sonderbau.
Die VStättVO gilt nicht, da
Für die Beurteilung, ob der Raum im KG einen 2. Ausgang braucht, kann man sich aber an die VStättVO anlehnen - diese fordert erst bei >100 m² oder >100 Personen einen 2.Rettungsweg/2.Ausgang.
Nach planerischem Ermessen ist trotzdem für das KG wenn möglich ein 2.Rettungsweg anzuraten, es sein denn, der Aufgang ins EG ist wirklich kurz und die 50 Leute kommen schnell rauf.
M. Koeppen