läßt sich der Abschnitt
2.2.3 "Räume mit mehr als 100 m² Grundfläche müssen jeweils mindestens zwei möglichst entgegengesetzt
gelegene Ausgänge haben. Die lichte Breite ..."
dahingehend interpretieren, dass fliegende Bauten mit Räumen < 100 m² "nur" einen Rettungsweg haben müssen?
Wenn nun der fliegende Bau mit mehrere Etagen/Geschossen und Räumen < 100 m² geplant wird. Ist dann "nur" ein Rettungsweg notwendig?