Hallo Herr Lang,
im Prinzip schon.
Die Kollegen haben es schon angedeutet, es kommt auf viele projektspezifische "Details" an. Wenn es sich um einen Industriebau handelt bietet sich die Beurteilung nach IndBauRL an.
Je nach Bundesland in der Fassung von 2000 oder 2014.
Die IndBauRL kennt grundsätzlich die Grenze 1.600 m² nicht und auch nicht die 40 m Länge, dafür sind andere Bedingungen (Bauart und Feuerwiderstandsfähigkeit der Konstruktion, Größe, Breite, Ausführung der Rauch und Wärmeabzüge, etc.) einzuhalten.
Pauschale Aussagen ohne das Projekt zu kennen sind sehr schwierig und daher nur selten richtig. Schauen Sie einmal in die (an Ihrem Bauort gültige) IndBauRL, dann sollten Sie abschätzen können ob diese für Ihr Projekt anwendbar ist.
Viel Erfolg und beste Grüße
Piet