Eine zusätzliche Vergößerung der Brandabschnittsfläche bei noch höherem F-Widerstand, z.B. F 90 ist nicht vorgesehen.
Dies wird nicht als zusätzliches Sicherheitskriterium für die Brandbekämpfung durch die FW eingestuft.
Die zulässigen Brandabaschnittsgrößen nach Tab. 1 sind hier als maximale Größe zu sehen, die von einer Feuerwehr beherrscht werden können.
Ich habe solche Fälle hin und wieder mit einer `geringen` Überschreitung dieser zulässigen Brandabschnittsgrößen bei vorh. F90 Konstruktionen als Abweichung argumentiert.
Will man denn dann doch größere Brandabschnittsgrößen umsetzen empfiehlt es sich in das Rechenverfahren einzusteigen, wenn die Brandbelastung es denn zulässt.