Hallo Werner_VB,
nicht alle Ihrer Aussagen kann ich so stehen lassen.
Die Normen für die Brandmeldeanlage beschreiben wie eine Anlage zu planen, zu bauen und zu betreiben ist; sie legt jedoch nicht den Anwendungsumfang fest. Ihre Aussage
"z.B. für das o.g. Gebäude gab es 1970/72 noch keine Anforderung an eine BMA, aus heutiger Sicht wäre jedoch nach DIN 14675 und VDE 0833-2 in der Schutzstufe (Kategorie 1) eine entsprechende BMA erforderlich."
ist so also nicht richtig.
In der Normenreihe EN 81 ist in der Regel auch die Anwendung beschrieben; wie zum Beispiel "Dieses Dokument gilt für neue Feuerwehraufzüge in Neubauten, die nach seiner Veröffentlichung durch CEN errichtet werden." in der EN 81-72.
Eine Anpassung an neue Normen gibt es beim DIN weniger, jedoch schon eher beim VDE-Regelwerk. Das Problem ist aus meiner Sicht aber eher keine baurechtliches, sondern fällt unter die Oberbegriffe Unternehmerverantwortung, Verkehrssicherungspflicht, Arbeitsschutzgesetz etc.
Die Notwendigkeit einer sicherheitstechnischen Anlage regelt (im Baurecht) noch immer die Bauordnung und nicht das DIN, CEN etc.; hier findet man "nur", wenn dann eine Anlage gefordert ist, wie sie den auszuführen ist.
Gruß
C. Lammer