Hallo,
kann ich als Nichtkonzeptersteller eines Brandschutzkonzeptes eine Abweichung erstellen?
Teilweise entziehen sich mir ggf. die Hintergründe und ich denke, es ist eine Haftungsfrage, oder?
Grundlage:
altes Konzept mit offensichtlichen Abweichungen. Es gibt dazu eine Baugenehmigung von 1994. Weder Bauherr (mehrfach gewechselt) noch Bauamt hat haben eine Aussage zu diesen Abweichungen, also ob genehmigt oder Bedenken bestehen.
Soweit ich aber weiß, muss bei einem BSK gar nicht unbedingt der Hinweis Abweichung auftauchen bzw. ein separater Antrag auf Abweichung gestellt werden, solange im BSK steht, wie was ausgeführt werden soll. Es wird ja geprüft.
Scheinbar ist in diesen Jahren der Brandschutz nicht ganz so streng genommen worden.
Ein Hinweis wäre nett, ob man das darf oder nicht.
Danke
MfG
Frank