Hallo,
Verständnisfrage:
Neubau einer eingeschossigen Produktions-und Lagerhalle Grundfläche kleiner gleich 1.600,00m²(32mx50m)
Im Bauantrag Gebäudeklasse 3 kein Sonderbau
Vorschriften im Bebauungsplan werden eingehalten somit im Genehmigungsfreistellungsverfahren möglich.
Ich möchte die Halle nach der Industriebaurichtlinie bewerten und auch den Brandschutznachweis danach ausarbeiten.
Muss ich bei der zuständigen Genehmigungsbehörde diesbezüglich eine Abweichung von der BayBO beantragen?
Eigentlich bekommt die Genehmigungsbehörde den Brandschutznachweis ja gar nicht zur Prüfung.