Ja, wie Herr SChächer schreibt, nein wie der Installateur zitiert wird:
Seit 01.01.2013 besteht bei Mischinstallationen Zulassungszwang, z.B. wenn eine Gussrohrfallleitung einen abgehenden Anschluss aus Kunststoff besitzt.
Rockwool (und auch andere Hersteller) haben entsprechende Zulassungen, z.B. Z-19.17-2084 "Conlit Gussrohrabschottung". Die ABZ gilt neben dem Conlit-ABP.
MfG. G.Karstens