Im Gebäude der Gebkl. 5 (EG+5 Obergeschosse) ist eine Gaststätte mit 300 Gastplätzen im 1. Obergeschoss vorgesehen.
Es sind 2 bauliche Rettungswege mit jeweils 1,20 m Breite vorhanden. In den übrigen Geschossen sind Großraumbüros im Bestand vorhanden. Die Räume in den Büronutzungseinheiten haben nicht mehr als 100 Personen lt. Darstellung in den gen. Bauzeichnungen.
Die 2 baulichen Rettungswege (Treppenräume) müssen sowohl von der Gaststätte als auch von den Büros genutzt werden, Fenster als anleiterbare Stelle sind, da festverglast, nicht vorhanden.
Sind die Rettungswegbreiten entsprechend der VStättV zu bemessen und die Personenzahlen für Gaststätte und Büros zusammen zu veranschlagen?
Ist vielleicht eine profane Frage, ich hänge jedoch gedanklich fest, da die Büro-Einheiten einzeln nichtmal unter Art. 2 (4) Nr. 6 fallen.