Hallo,
in einem 1991 errichteten Bürogebäude in Brandenburg ist eine BMA als Druckknopfmeldeanlage verbaut. Das gilt auch für die Tiefgarage als Großgarage.
Das Ganze ist auf die Feuerwehr aufgeschaltet. Eine Hausalarmierung gibt es nicht.
Die Anlage wird bis heute betrieben. Könnte diese auch weiterhin so betrieben werden, oder sollte man hier was machen?
Ich weiß auch nicht, ob dies damals schon so zulässig war. Mich macht stutzig, dass keine örtliche Alarmierung erfolgt.