Hallo Zusammnen,
Bei eiem zu untersuchenden Gebäude handelt es sich um eine Austockung einen Gebäudes.
Gegenstand des Brandschutzkonzeptes ist die Aufstockung im DG sowie der Rettungsweg durch den Treppenraum.
Die anderen Nutzungseinheiten im EG und 3. OG sind nicht Gegenstand dieses Brandschutzkonzeptes (Bestandschutz).
Das Gebäudeist nach HBO §2 (3) in Gebäudeklasse 5 eingestuft.
Die Treppe innerhalb des Treppenraumes ist eine Holztreppe.
Meine Frage ist : brauche ich für die Holztreppe eine Abweichnungsantrag?
Meine Meinung: ja
Der Meinung vom Bauherren und Bauaufsicht: nein
vielen Dank