Hallo Experten,
in einem Bauvorhaben soll eine Gasbrennwerttherme im Dachgeschoss ein Kunststoff-Abgasrohr erhalten. Es handelt sich um eine raumluftunabhängige Therme.
Nun werde ich gefragt, ob beim Austritt aus dem Dach Abstände zur Brandwand einzuhalten sind. Es handelt sich um ein Bestandsgebäude in Hessen Gebäudeklasse 5. Die Brandwände werden nachträglich 30 cm über Dach geführt.
Kann es sein, dass ich dieses Abgasrohr dann ohne erforderlichen Abstand zur Brandwand bauen darf ? Ich finde weder in der HBO noch in der FeuVO Hinweise dazu.
Danke im voraus für Tipps.
Schöne Grüße, Nadja Ludwig