@traber
also der Kunststofflichtschalter gehört zum Betrieb des notwendigen Flures, (deshalb ist das ein schlechtes Beispiel) der Zigarettenautomat nicht.
@müller
ich kann Ihnen nicht mal widersprechen, auch wenn ich es gerne würde :-)
aber wenn Juristen, die keine Ahnung vom Brandschutz haben und Brandschützer, die sich als Hobbyjuristen fühlen (so wie ich) aufeinander treffen, ist nie wirklich sicher, was am Ende dabei rauskommt.
Nur ist das Lebenswirklichkeit in allen Lebensbereichen, vom Verkehr bis ins Strafrecht: Menschen beurteilen, was gut oder schlecht, logisch oder unlogisch erscheint. Und das Baurecht an sich ist aus meiner Sicht beizeiten ziemlich unlogisch...
Wo ich also Interpretationsmöglichkeiten habe, nutze ich diese in erster Linie im Sinne der Nutzer und der Feuerwehr. Und sie machens ja auch so: das belebt die Diskussion...
Gruß
Matthias Bußmann