Sehr geehrte Kollegen,
ein Bauherr möchte ausdrücklich auf die geplante Wohnanlage einen Sichtdachstuhl. die Trennwände im Dg zwischen den Nutzungseinheiten müssen feuerhemmend sein.
Wenn der Dachstuhl feuerhemmend ausgebildet wird und über den Balken eine Holzschalung in F30 nach Din 4102-4 den Raumabschluss bildet (und natürlich alle Durchführungen richtig geschottet werden), sollte das gehen oder?
Ein Anschluss der Trennwände an diese Decke würde ausreichen und die Balken (Sparren, Pfetten) könnten auch durch die Trennwände durchlaufen, da beides feuerhemmend und F30-B, also brennbare Bauteile erlaubt sind.
(Trennwände bis unter Dachhaut geht nicht, und die entstehenden Schallschutzprobleme sollen hier auch mal ausgeklammert sein.)
Ist diese Lösung brandschutztechnisch praktikabel?
Ich würde mich sehr über Ihre Meinung freuen.
Binkert