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Die Umnutzung von einem Schafstall in einen Pferdestall erscheint mir in Bezug auf die Gefährdung der Tiere deutlich geringer zu sein.
Die Tierdichte bei der Schafshaltung im Stall ist vermutlich höher als die bei einer Pferdehaltung.
Insofern wären bei Vorliegen einer Genehmigung für die Schafshaltung eine Nutzungsänderung in die Pferdehaltung sicher keine erhöhten Anforderungen zu sehen.
Eine besondere erhöhte Brandgefährdung auf das angrenzende Wohngebäude von den Tieren her würde ich für die geplante Umnutzung Schafshaltung zur Pferdehaltung grundsätzlich nicht sehen.
Ein Brandschutzkonzept als baurechtliche Forderung hinsichtlich der Wohnungen hielte ich daher nicht für notwendig.
Die Pferde werden einzeln in Boxen gehalten. Empfehlenswert wäre natürlich ein Zugang direkt zu jeder Box von aussen, sodass man die Pferde hier nicht aufwendig durch den Innenraum ins Freie zu führen hätte in einem Brandfall. Das erschwert ggf. eine Rettung und ist gefährlich auch für die Retter.
Aber vielleicht kann man aus dem Kamelbrand hier
... http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.86-tiere-sterben-im-kreis-calw-kamelhof-in-rotfelden-feuer-zerstoert-lebenswerk.79c979cd-53fb-4969-a0d0-aca6466ec521.html
ein paar Hinweise für ein geeignetes Konzept für die Pferde sich ableiten.
Ob nun zwingend ein Bauantrag bzw. eine Nutzungsänderungsgenehmigung erforderlich ist kann ich nicht wirklich beurteilen.
Das ist dann eine Frage für die Baurechtler hier.
Vermutlich ja, weil man ja baulich Pferdeboxen herstellt, die eine Grundrissänderung bewirken.
Erhöhte Anforderungen an eine Tragwerk etwa sehe ich grundsätzlich nicht. Da würde ich Bestandsschutz sehen.
Aber vielleicht hat da einer noch andere Ideen.