Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
geplant ist eine Lagerhalle mit 1000 qm in Bayern.
Stahlbetonstützen, Holzleimbinder, Isodach und nichtragenden Holzwerkstoffwänden (ähnlich Wohnhasubau)
Ist es richtig, dass ich eine Lagerhalle nach BayBO beurteilen kann bzw. muss, weil kein Sonderbau vorliegt?
Wie sieht es dann mit der Entrauchung aus?
Oder gilt die IndBauR, weil dort unter 3.1 keine Flächenangaben gemacht sind?
Wie sieht es dann mit den Außenwänden aus?
(ohne anforderungen, weil unter 2000 qm, aber davon steht in der neuen IndbauR nichts mehr)
danke im voraus
3franken