Hallo M. Zöller,
Sie fragen, ob die Notleiteranlage dem aktuellen Baurecht angepasst werden muss. Inwieweit weicht die Leiter denn vom Baurecht ab? Leitern sind im Baurecht m.E. nicht geregelt. Möglicherweise ist die Darstellung einer Leiter im Bauantrag der einzige bauordnungsrechtliche Bezug. Wenn kein Rückschutz gezeichnet war, bedeutet das nicht, dass er ursprünglich nicht erforderlich gewesen ist, sondern eher, dass die Leiter 20 Jahre mangelhaft war. Im Bauantrag werden sicherlich keine Details dargestellt sein.
Eine DIN 14094 gab es 1995 schon, Ausgabe 1991. Davor gab es Ausgabe 1989. Auch damals baute man allgemein schon Rückschutzkörbe an feste Leitern.
Die Sache mit der Führung der Leiter bis zum Boden ist eine Anforderung nach DIN 14094. Ausnahmen sind gem. DIN 14094 Ziffer 5.8 eine Abstimmungssache: mit Bauaufsicht und Brandschutzdienststelle. Es wird sicherlich zu berücksichtigen sein, wofür, für wen und für wie viele die Leiter dienen soll und wie das untere Podest aussieht.
MfG. G. Karstens