Anstrich/Beschichtung
Anstrich ist das manuelle Auftragen Auftragen von Stoffen mittels Pinsel oder Rolle, z.B. Imprägnierungen oder Beschichtungsstoffe.
Imprägnierungen bilden dabei in der Regel keine `Schicht`, `Beschichtungsstoffe` bilden eine gewisse Schichtdicke.
Eine Definition einer bestimmten `Schichtdicke`, ab der dann von einer `Beschichtung` definiert gesprochen werden kann, ist mir nicht bekannt.
Ist eigentlich auch unerheblich, weil ggf. Imprägnierungen natürlich auch das Brandverhalten des imprägnierten Stoffs verändern können.
Sicherheitsdatenblatt
Sicherheitsdatenblätter nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe dienen als Information für die Personen, die damit umgehen, sie transportieren etc. in Bezug auf die darin enthaltenen Gefahrstoffe,... , die Maßnahmen die bei Entsorgung, frei werden etc. erforderlich sind.
-- Gesundheitsschutz, Umweltsschutz, etc.
Sie geben keine Information in Bezug auf Eigenschaften der Brennbarkeit im eingebauten Zustand nach Baurecht.
Nachweis
Bezüglich des Brandverhaltens sind die Baustoffklassen nach DIN
EN 13501-1 bzw. DIN 4102-1 durch die entsprechenden Prüfnormen nachzuweisen.
Schwerentflammbar = EN ISO 9239-1 als Prüfnorm.
Der Nachweis wäre wohl über ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis zu bringen, in dem entsprechend die Bedingungen für die Verwendung der Beschichtung geprüft wäre.