Autor: Christof Backes Hallo!
Diese Problemstellung verlangt nach einer Einzelfalllösung. Zumal in Berlin wohl gerade eine Inflation der Sonderbauvorschriften stattfindet :-)
Mein Vorschlag:
Beim Ortstermin mit dem VB und der Baurechtsbehörde abklären. Eine Entrauchung ist Pflicht. Die Größe würde ich jedoch vom Zustand des Treppenraumes (offen/geschlossen), der baulichen Anordnung (verwinkelt/Hallencharakter) und der Länge der Rettungswege abhängig machen. Je besser das Ganze, um so geringer die Rauchabzugsflächen. Im Gegenzug sorgen größere Flächen für eine thermische Entlastung und bessere Sicht für längere Zeit.
Es sollte jedoch dringend beachtet werden, wie der Rauch abzieht! Der Rettungsweg sollte nicht gerade zum Kamin werden!
Ich tendiere hier zwischen 1 und 3 Prozent der Geschossgrundfläche. Dies entspricht wohl zwischen 1,5 und rund 5 qm Abluftfläche und wird von mir als ausreichend angesehen. Entscheidend ist, dass die Personen raus kommen. Dürfte aber bei 300 qm kein Problem sein. Da Wände und Decken wohl in F 90 gebaut wurden, ist es damit ausreichend. Man kann der Feuerwehr zutrauen, einen Brand auf 300 qm in 90 Minuten zu löschen.
Die Details würde ich dann vor Ort abstimmen.
Gruß
chrissie