Guten Tag zusammen,
Ich habe eben die neue bayerische Liste der Technischen Baubestimmungen überflogen. Im Bereich Brandschutz wird es folgende besonderen Neuerungen geben.
Ab 01.01.2015 darf die IndBauRl 2014.07 angewandt werden. Alternativ kann die "alte" IndBauRl in einer Übergangszeit weiterhin angewandt werden.
Ebenso darf der Feuerwiderstand von tragenden Bauteilen im Rahmen einer Abweichung und ein paar Randbedingungen unter Ansatz von Naturbrandmodellen berechnet werden.
In diesem Sinne wünsche ich einige besinnliche und erholsame Tage!
Gruß
Sven Schäfer