Zur Entrauchung einer Versammlungsstätte soll ein Brandgasventilator auf einem Flachdach positioniert werden.
Leider befindet sich angrenzend an das Flachdach in ca. 5 m Entfernung eine aufgehende Fassade mit Fenstern der dortigen Büros.
Die Bauaufsicht sieht keine Gefahr des Brandüberschlags, will den Standort des Brandgasventilators aber nicht akzeptieren, da die Rauchgase unten nicht erst aus dem Gebäude rausgeholt und dann oben wieder "eingeleitet" werden sollen.
Das kann ich schon nachvollziehen, aber wir wollten einen wirtschaftlichen Vorschlag zur Platzierung des Ventilators machen, da die Alternative wäre, die Entrauchung sonst in Promatkanälen über vier Geschosse bis über Dach des besagten Büroteils zu führen.
Kann mir evt. jemand Tipps geben, wie man jetzt am besten weiterverfährt??