Geschäfts / Verwaltungsbau aus mehreren Gebäudeteilen GKL 3 – 5 hat im EG einen Werksverkauf mit derzeit knapp < 2000 m2, bestehend aus 3 Teilen die durch Brandwände getrennt, aber durch klassifizierte Öffnungen (und Flure) miteinander verbunden sind. Darüber gibt es leerstehende und 2 Verwaltungsgeschosse.
Im 2-geschossigen Teil soll im Obergeschoss mit ca. 600 m2 nun ein weiterer Werksverkauf mit Lager untergebracht werden. Erschlossen wird das OG durch einen neuen Treppenturm. Das OG hat keine Verbindung zu anderen Verkaufsflächen.
1.Löst die Erweiterung die Verkaufsstättenverordnung aus?
Nach § 2 Begriffe(1)1
„Zu einer Verkaufsstätte gehören alle Räume, die unmittelbar oder mittelbar, insbesondere durch
Aufzüge oder Ladenstraßen, miteinander in Verbindung stehen; als Verbindung gilt nicht die
Verbindung durch Treppenräume notwendiger Treppen …“
würde die Fläche nicht angerechnet werden.
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2.Wie sieht es aus wenn mehrteilige Verkaufsflächen mit mehr als 2000m2 durch Brandwände ohne Öffnungen getrennt werden?
Gesamtfläche insgesamt > 2000m2, aber durch Trennung nur einzelne Verkaufsflächen vorhanden – ohne unter die Verkaufsstättenverordnung zu fallen?