es ist leider in jedem Bundesland ein bißchen anders geregelt, die Industriebau RL gilt aber bundesweit. Und steht nix von "kein EG wenn unterkellert". Erdgeschossig im Sinne der IndBau RL ist nicht tiefer als 1 m unter Gelände OK und nicht wesentlich über Gelände OG, also im Wortsinne Erdgeschoss.
In Hessen braucht man den Begriff auch zur Frage, ob eine Kinder Tageseinrichtung (scheußliches Wort) Regelbau (im EG) oder Sonderbau (Räume für Kinder auch außerhalb des EG) ist. In Frankfurt geht man von 3 Stufen rauf / runter aus, die noch EG sind, andere Bauaufsichten sehen es auch in Hessen lockerer. Förmlich geregelt ist es noch nicht.
Ich meine, daß eine gute, praxisorientierte Definition sich an den Fluchtbegriff anhängen kann: es ist erdgeschossig, wenn ich durch flache Rampen oder nur wenige Stufen (+1m, -1m) das Gebäude verlassen kann. Denn darum geht es auch bei den "erdgeschossigen KiTas", daß die Flucht leicht und schnell vonstatten geht. Bei einer Versammklungsstätte ist es doch das gleiche: wenn ich 1.000 Personen über große Treppen führen muß, ist es hinderlich, wenn die alle auf eigenen Füßen und Rollen raus können, ist es unkritisch. mfg Schächer
Frohe Weihnahten und ein gesegnetes, Brand freies Neues Jahr