darf ich in Bayern von der MLAR abweichen ohne dafür formal einen Abweichungsantrag zu stellen?
Gem. Art. 3, Abs.2, Satz 3, in Verbindung mit Art. 63, Abs.1, Satz 1, letzter Halbsatz, scheint mir das so zu sein.
(Selbstverständlich muss die Abweichung begründbar sein und das Schutzziel muss erfüllt sein!)
J.Peters