Hallo Miteinander,
wir haben grade das Problem gehabt und ich habe
der Bauordnung davon abgeraten, die Fluchtweglänge
bis zur ersten Schleusentür, aus der Garage kommend, zu rechnen.
Der Fluchtweg muss m.E., aber das ist halt meine Meinung, an der Treppenraumtür enden.
Warum?
Begründung:
Der sicherste Teil des Rettungsweges ist die vertikale Erschließungsmöglichkeit, der Treppenraum.
Diesen schützt der Gesetzgeber in bestimmten Fällen
durch eine vorgeschaltete Schleuse, die etwas verrauchen darf,
ja verrauchen wird, wenn Menschen aus einer verrauchten Garage dadurch laufen.
Wer schon einmal einen ordentlichen Garagenbrand mitgemacht hat weiß,
dass ein Treppenraum nur durch eine Schleuse sicher vor Verrauchung geschützt ist. Es mag nur eine leichte Verrauchung sein, aber es ist eine akzeptierte Verrauchung durch das Hindurchrennen von Flüchtenden.
Somit ist die Schleuse "etwas" verrauchter als der Treppenraum.
Und es ist nachvollziehbar, dass der Rettungsweg an der Treppenraumtür oder zumindest an der zweiten Schleusentür enden muss, wenn hinter der Schleuse ein Flur liegt, der ähnlich sicher wie ein Treppenraum ist.
Wir lassen die erste Schleusentür auch zu, wenn die Garage mit einer Brandfrüherkennung "Auslösekriterium Rauch" oder einer überdimensionierten Entrauchung ausgestattet ist.
Es ist zwar etwas erbsenzählerisch, aber wenn in der Schleuse eine Person aufgefunden wird, die Rauchpartikel in der Lunge hatte und die 30 Meter enden an der ersten Schleusentür ohne BMA oder aufgepeppte RWA, dann wird es schwierig mit den Argumenten.
Gruß Markus