Hallo Herr Schächer,
ich darf da noch mal nachhaken.
Ist folgende Schlussfolgerung richtig:
Hessen:
Notwendiger Flur im KH ist 45m lang. Die KHR Hessen sagt nichst aus über Rauchabschnittslängen notwendiger Flure. Gilt dann automatisch die Regelung aus der HBO mit 30m Rauchabschnittslänge notwendiger Flur.
Nach dem Motto: Wenns nicht in der KHR geregelt ist, dann in der HBO nachschauen. Haben die Ersteller der KHR und anderer Sonderbauregelwerke genau so gedacht um Doppelregelungen zu vermeiden?
Mit freundlichen Grüßen
M. Schramm