Etwas Konfus das Ganze...
Erstmal vermute ich, das mehrere der Gewerbebauten zu "klein" für nen Sonderbau sind und daher der Brandschutz nicht behördlich geprüft wurde. Wenn die Bauten dann auch noch dem Bebauungsplan entsprechen, kann es sein, das sie im Freistellungsverfahren gebaut wurden, und da dann gar nichts mehr behördlich geprüft wird (theoretisch)...
Wenn dann auch Planer, Nachweisersteller es nicht schaffen ihr konzept sauber abzuarbeiten, sondern wegen erkennbarer Probleme sich dann auf Auflagen, Prüfbemerkungen usw. zurückziehen oder die Probleme gar nicht erkennen, da sie nicht über den "Tellerrand" des Baugrundstücks hinaussehen wollen (oder dürfen) kann es zu solch Situationen kommen...
Manches kann aber auch sein, das gar nicht sooo Schlimm ist, wie auf den ersten Blick vermutet...
Bis zu einer Entfernung von 50 m ist nicht automatisch eine Feuerwehrzufahrt erforderlich. Gerade auch wenn zur Rettung keine Drehleiter gebraucht wird.
Seit der Deregulierung des Baurechts (in Bayern in verschiedenen Stufen z. B. 1994, zuletzt 2008) ist jeder Bauherr erstmal selber dafür verantwortlich, daß der Brandschutz seines Gebäudes von geeigneten Planern nachgewiesen wird. Es wird höchstens noch das Vorliegen eines Nachweises geprüft, der Inhalt und die ordnungsgemäße Umsetzung wird kaum mehr überwacht. In der Eingabeplanung wird der Brandschutz oft gar nicht berücksichtigt, sondern leider oft erst kurz vor der Bauausführung. Kollisionen der verschiedenen Anforderungen sind vorprogrammiert.
Im Umkehrschluss liegt damit aber auch die volle Verantwortung dafür bei den Bauherrn und Planern da die Behörde den Brandschutz nicht mehr prüft und beim üblichen Ablauf auch keinen Einblick bekommt, wie das Konzept aufgebaut wird... das ist leider immer noch vielen aber noch nicht so bewusst....
Wenn die rückwärtigen Zufahrtsbereiche keine öffentlichen Wege sind, wird sich da auch nicht die gemeindliche Verkehrsabteilung darum kümmern, ob wegen Zufahrtsbreiten Halteverbote notwendig sind... da ist der Grundstückseigentümer selber verantwortlich... Wenn dann nicht bei der Eintragung von Grunddienstbarkeiten für rückwärtige Grundstücke nicht sauber vorausgedacht wurde, kann da ein Gordischer Knoten entstehen....
Aus der Ferne, ohne genaue Kenntnis der Situation und der Vorgeschichte ist es schwierig, konkrete Lösungsansätze zu nennen... was ich vermute, wo der Schuldige zu finden ist, kann man zwischen meinen Zeilen herauslesen.
Liebe Grüße
MH