hallo nadjal,
wiwso beziehen Sie nur auf die Bauordnung mit den 90 cm?
ein KKH ist auch eine Arbeitsstätte und hier gelten schon wieder andere Maße; zuudem heißt es immer, dass Türen und Ausgänge auf die zu erwartende Nutzerzahlen auszulegen sind und da kommen Sie mit den 90 cm nicht weit;
auch mit der neuen DIN 18040 ff kommen Sie nicht weiter; die ist aber auch nur auf die selbstständige Nutzung der Personen / Nutzer ausgelegt und nicht auf Rettung und Evakuierung;
realistisch sind 1 1/2- oder 2-flg Türen mit einem BR-M von > 150 bis 250 cm, wobei der Gangflügel ("normaler" Verkehrsweg) mind. ein BR-M von 112,5 cm haben sollte;
primäre Rettungswegesituation: horizontale Verschiebung in andern BA;
ergänzend in jedem BA einen Bettenaufzug, der autark nutzbar bleibt Fuktionserhalt, eigenständiger Stromkreis,....);
für den Fall der Fälle sollte bedacht werden, dass eine Evakuierung mit Rettungsmatraze oder Tragetüchern erforderlich sein kann; da reichen die 90 cm kaum aus, insbesondere bei schweren Patienten, bei denen seitliche Tragegriffe der Rettungsmatrazen erforderlich sind, sowie bei Intensiv-Patienten, die an lebenserhaltenden Geräten angeschlossen sein müssen;
gerade bei Neuplanungen bietet sich hier die Möglichkeit, mit ein wenig mehr ein viel mehr zu erreichen!
mfg
der Feuerteufel