@clammer
Die BauO hat mehrere Schutzziele, nicht allein der Brandschutz ist da das alleinige Schutzziel.
Schutzziele der LBO sind u.a.:
Gestaltung (Passt die bauliche Anlage in die Umgebung), Standsicherheit bezogen auf die Nutzung und die zu erwartenden Belastungen,Schutz von Nachbarn, Gesundheitsschutz, Umweltschutz, Verkehrssicherheit, Wärmeschutz, etc. ... und eben auch der Brandschutz, wie angeführt.
Die Umsetzung der Schutzziele erfolgt durch Beachtung der technischen Baubestimmungen, die Beachtung der materiellen Anforderungen der LBO etc.
Was nun die Windkraftanlage angeht wären keine besonderen Schutzziele aus dem Brandschutz zu verfolgen, da in der Wandkraftanlage keine Personen sich aufhalten. Aber die anderen Schutzziele wie Standsicherheit, Umweltverträglichkeit etc. die wären da zu eben zu beachten.
Eine absolute Sicherheit wird es nicht geben bei der Nutzung einer baulichen Anlage, da bin ich mit Ihnen einig. Es bleibt immer ein Restrisiko, das eben, wie Sie anführen gesellschaftlich akzeptiert ist, unter Beachtung der geltenden Bestimmungen und Anforderungen im Gesetz.
Jede materielle Anforderung beschreibt hier eine detailliertere Verifizierung des jeweiligen Hauptschutzziels.
Die FW hat eben auch ein bestimmtes akzeptiertes Risiko zu erwarten, auf dieses Risiko wird sie geschult und ausgebildet.
Gruss aanke