Hallo Gast, Hallo Herr Satzger,
ich hatte die Frage zwar jetzt nicht im Forum gestellt, aber die hatte mich doch schon immer bewegt. Im Prinzip habe ich auch mit dem Schutzziel; dass der Rettungsweg gefahrlos benutzt muss argumentiert und auch erreicht, dass Öffnungsvorrichtungen, die ein Öffnen ohne Schlüssel ermöglichen. Da habe ich dann auch einen festen ?Drehknauf? am Schließzylinder akzeptiert. Das erfüllt zwar nicht ?in einem Zuge?, aber man kommt halt raus.
Durch Ihren Hinweis kam ich nun auf die Seite und finde die Argumentationen z.B. von Herrn Huber und Huth sehr gut. Nicht nur, weil ich meine Auffassung bestätigt finde.
Ob der Begriff ?Panik? nun für einen Einzelnen genommen werden kann, oder ob das dann Hektik heißt interessiert mich relativ wenig. Wenn einer oder mehrere, wie bei einem Brand wie in Berlin geschehen, in Panik geraten und gegen alle Vernunft den Treppenraum benutzen und dann vor der verschlossenen Tür liegen, dann frage ich mich, ob ?Das berechtigte Sicherheitsinteresse der Bewohner an einer über Nacht verschlossenen Haustür...? immer noch schwerer wiegt.
Das Baurecht stellt auf den Schutz Dritter ab. Wenn Sie mit Ihrer Tür aus dem Einfamilienhaus machen interessiert nicht. Wenn aber zwei getrennte Wohnungen darauf angewiesen sind, ist es schon wichtig, ob ich die Tür und damit den Rettungsweg gefahrlos nutzen kann.
Wenn ?...der relativ geringen Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung unter ungünstigen Umständen im Brandfall? einen solchen geringen Wert beigemessen wird, frage ich mich, wozu überhaupt ein sicherer erster Rettungsweg gefordert wird wenn ich den nicht sicher begehbar halten muss und Ohnehin über Leitern rette. Wie wird das dann in Baden-Württemberg in Hochhäusern gemacht? Wie kann ein Arbeitskreis vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz? der sich sicherlich hohe Ziele im Brandschutz gestellt hat, solchen Unsinn zu Besten geben.
Viele Grüße Rainer