Liebe Forumsteilnehmer,
In §1 GaStellV werden die Einordnung in Mittel oder Groß-Garagen über die Größe Ihrer Nutzflächen definiert:
da heißt es: Die Nutzfläche einer Garage ist die Summe aller Flächen der Einstellplätze und der Verkehrsflächen.
(Dacheinstellplätze und die dazugehörigen Verkehrsflächen werden der Nutzfläche nicht zugerechnet).
Zählen jetzt die Zufahrtsrampen bei der Nutzfläche mit?
Ich habe eine oberirdische Garage mit Stellplätzen auf 2 Parkdecks.
Ein Deck hat 990m2 Nutzfläche (Einstellplätze + Verkehrsfläche).
Für die Rampe nach unten kämen noch 76m2 dazu.
(Das obere Deck mit Rampe zählt nicht, da dies Dacheinstellplätze sind).
Habe ich nun noch eine Mittelgargage weil die Rampe nicht mitzählt
oder schon eine Großgarage weil die Rampe eben schon mitzählt?