Hallo zusammen,
ist es ausreichend bei einem Sonderbau im Baugenehmigungsverfahren isoliert den Bau einer Fluchttreppenanlage (zweiter baulicher Rettungsweg) zu betrachten?
Und somit nur die Treppe im Verfahren zu betrachten,
den BSN auf die Bauteile der Treppe zu beschränken und auf den Zusammenhang mit dem übrigen Gebäude und den baulichen Rettungswegen nicht näher einzugehen.
Kann ich da eine Baugenehmigung bekommen, bzw. kann mein BSN positiv geprüft werden? Oder muß ich doch alle RW bei dem Beherbergungsbetrieb zusammen im BSN darstellen und prüfen lassen?
Danke ans Forum für die Antworten.
Florian13