Zwischen 2 Häuserzeilen steht ein historisches Rathaus (Denkmalschutz). Das Rathaus steht allseitig auf der Grenze, < 7m und < 400m2.
Zwischen Gebäude und Häuserzeilen führt jeweils eine Fahrspur vorbei. Abstand Gebäude ca. 8 - 10 m - Abstandsflächen eingehalten.
Das Gebäude steht zwar auf der Grenze, durch die angrenzende Straße ist aber die "Nichtbebauung" gesichert.
Gebäude somit freistehend >>> GKL 1?