Hallo Herr Schächer, Herr Anton,
in dem beschriebenen Fall ist die Decke in einzelnen Räumen abgebaut. Man könnte die Decken rekonstruieren im Zuge der Renovierung der Wohnung oder des Hauses. Vielleicht sind die Abhänger noch vorhanden. Muss man einen Bestandsschutz gleich als verloren sehen?
Kann sich Bestandsschutz aber auf Bauarten beziehen? Oder nur auf die genehmigte Feuerwiderstandsklasse? 1955 hat man doch schon von fh und fb gesprochen im Gegensatz zu älteren Bauwerken mit Holzbalkendecken.
Herr Anton, sind Sie sicher, dass die damalige Anforderung fb war? Wurde denn fb gefordert und vielleicht doch nur fh ausgeführt?
Wie kommen Sie auf eine 1,5 cm dicke Gipskartondecke als Ersatz, wenn es nicht um aktuell klassifizierte Decken geht? Warum nicht? Eine Rippendecke (Rohdecke) Bauart I, II, oder III mit 15 mm GKF wäre F30. (z.B. Knauf). Man könnte daraus schließen, dass 15 mm GKB nicht annähernd F90 sein kann.
Zur Bauart der alten Decke: Die mir vorliegende DIN 4102 Blatt 2 von 1940 besteht nur aus 4 Seiten. Mehr war es nicht, oder liege ich falsch?
Die den Putz ersetzende Abhangdecke im Abschnitt V, feuerbeständig, ist als Rabitzdecke genannt. Rabitzdecken sind Decken mit Metallputzträgern. Die Bauart soll 1864 von Maurermeister Rabitz erfunden und 1878 patentiert worden sein. Laut Wikipedia "Carl Rabitz" erfand er die Technik des feuersicheren Deckenputzes unter hölzernen Balken. Vorläufer seien verdrahtete Schilfrohrputzträger u.a. gewesen. Im Weiteren sind Verweise auf einen Erlass von 1930 für große Drahtputzdecken und auf DIN 4121 vorhanden. DIN 4121, Hängende Drahtputzdecken, Putzdecken mit Metallputzträgern, Rabitzdecken, gibt es derzeit mit Ausgabe 1978.
Bekleidungen auf Putzträger aus Rohrung sind in DIN 4102 von 1940 im Abschnitt IV, feuerhemmend zu finden.
Muss man nicht davon ausgehen, dass die Decken nur feuerhemmend sind bzw. waren?
Ob es ein F90-Prüfzeugnis oder gültiges Prüfzeugnis für Decken mit 15 mm Rabitzputz gibt, kann ich nicht sagen. Wer weiß mehr?
MfG. G.Karstens