Sehr geehrte Brandschützer,
Es ist ein BSK zu erstellen für ein zweigeschossiges Bürogebäude GK 1, (8,00 x 11,0m) mit Leerstand im EG und vermietetem OG (eine Person sporadisch anwesend) sowie für die angebaute Lagerhalle GK 3 (11,0 x 86,80 m).Baujahr vermutlich in den 60-iger Jahren. In der Halle sind zwei Nutzungen (Mieter) vorhanden:
1. NE - Möbellager ohne Aufenthaltsräume und nur vorübergehende Anwesenheit von 2 bis 3 Personen sehr unregelmäßig
2. NE – Lager von Sanitärbetrieb, auch hier keine ständig anwesende Personen, hauptsächlich morgens und abends bis 3 Personen für 1 bis 1,5 Stunden.
Beide Lager sind mit einer 24 cm dicke Trennwand bis UK der Dachziegel getrennt, Dachpfetten aus Stahl und Dachlatten sind hinweggeführt.
Zwischen dem Bürogebäude und der Lagerhalle ist auch eine Trennwand vorhanden, auf der die Holzpfetten des Bürogebäudes und die Stahlpfetten der Halle aufliegen.
Beide Gebäudeteile werden nach der BayBO bewertet. Rettungswege sind vorhanden oder werden mit dem BSK vorgesehen.
Es geht um die Brandwände, solche sind im Bestand nicht vorhanden. Sind die bestehende Trennwände als Brandwände zu ertüchtigen (mit Eingriff in die Dachstatik…) oder sich auf Bestandsschutz beziehen, die Trennwände belassen und wenn erforderlich (z.B. im Bereich der Dachziegel) ausbessern? Das Gebäude ist fast menschenleer…
Wie weit erstreckt sich der Bestandsschutz? Angenommen werden die Trennwände belassen, bleiben dann die Anforderungen bezüglich der Außenwände nach Art.28 Abs. 7 außer Betracht? Die Möbelhalle hat nur Bretterschalung als Außenwand (Kalthalle).
Danke in voraus!!