In einigen bestehenden Wohngebäuden (GK5 und Hochhäuser) verlaufen Laubengänge als 1.Rettungsweg über dem Kellergeschoss.
Durch die Böden der Laubengänge (=KG-Decke) laufen einzelne Regenfallleitungen die saniert werden müssen.
Es gibt weder in der Hamburgischen Bauordnung, noch in HochhausRili eine Vorgabe zur Feuerwiderstandsklasse von Brandschutzschotts für Decken unter Laubengängen.
Allgemein bei Decken müsste mit R90 geschottet werden. Hier wird aber nicht beachtet, dass ein Laubengang nicht verrauchen kann. Die Forderung scheint also überzogen.
Kennt jemand eine Literaturstelle mit einer entsprechenden Angabe? Danke für die Antwort.