Die Grenzbebauung ist zulässig.
Das Gebäude erfüllt alle Anforderungen im Bereich der Grenze.
Die Höhe ist maximal 3 m, die Wandfläche überschreitet nicht die 25 m².
In den anderen Bereichen, Aussenwände innerhalb des Grundstücks sind die Höhen größer 3 m, ebenso die einzelnen Wandflächen.
Dort wären Abstandsflächen einzuhalten.
Hieraus dann natürlich auch ableitend zu bestehenden Gebäuden, wenn der Abstand kleiner 5 m, die Anforderung für Brandwände.
Jetzt grenzt das Gebäude an ein weiteres Gebäude bestehend aus einem Garagenteil mit Dachgeschoss als Lager, dieses ist zum Wohngebäudeteil (EG + DG) brandschutztechnisch getrennt durch Brandwand F90 A+M.
Man hat jetzt vor das Gartenhaus als Anbau zum Garagenteil auszuführen, d.h. das Gartenhaus (ohne Aufenthaltsraum) + die Garage mit DG (Lager) auch ohne Aufenthaltsraum zu einem Nebengebäude zusammenzuführen, beide ohne Aufenthaltsräume um sich die Abstandsflächen zu sparen und um keine Anforderungen im Bereich des Gartenhauses zur Garage zu stellen.
D.h. man möchte hier die bestehende Brandwand nutzen und auf einen brandschutztechnische Trennung zwischen Gartenhaus und Garagenteil verzichten.
Wie seht Ihr das?