Ja "die" Bauleitung ist in §51 HBO geregelt. "Der" Bauleiter bescheinigt mit der Fertigstellungsmeldung auch die mit der Genehmigung und allen Vorschriften übereinstimmende Bauausführung. Das gilt auch für den Brandschutz. Die Überwacher nach §73 HBO nehmen ihm etwas Verantwortung ab. Im Schadensfall wird vor Gericht gequotelt.
§73 HBO ist mit dem Begriff Bauüberwachung verbunden. Diese Überwachung ist als stichprobenhafte Überwachung gemeint. Das Ministerium HMfWVuL hatte das in einem Schreiben 2003 klargestellt.
Mit Fachbauleiter sind wohl Spezialisten oder Unterbauleiter oder Überwacher gemeint, die bei größeren Bauten für jeweils verschiedene Fachgebiete tätig sind. Ich kann mir vorstellen, dass deren Bescheinigung von mancher Bauaufsicht gern genommen wird. Es gibt ja immer wieder neue Ideen von verschiedener Seite.
Wenn es einen Fachbauleiter auf einer Baustelle gibt, sieht dieser natürlich viel mehr als der Stichproben-Überwacher nach §73 und könnte die Bescheinigung genauso gut, eigentlich auch besser, tätigen, aber warum sollte er das freiwillig tun?
MfG G. Karstens