Hallo Herr K.,
mit Rosinenpickerei kommen Sie nicht weiter.
Ja, der Pavillon ist eine Nutzungseinheit. Dies hilft aber nicht weiter, da nach Nr. 3.1 für JEDEN Unterrichtsraum ZWEI "voneinander unabhängige Rettungswege zu Ausgängen ins Freie oder zu notwendigen Treppenräumen vorhanden sein" müssen.
Auch der Flur ist ein notwendiger, da ja der Rettungsweg beider Unterrichtsräume darüber führt.
Ich weise darauf hin, dass Sie neben Nr. 3.4 in NRW auch den §55 BauO NRW einhalten müssen. Da ist bei einer Schule, auch vor dem Hintergrund der Inklusion, nicht mit einem Rettungsfenster etc. getan.
Da Sie wohl auch keinerlei Kompensationsmaßnahmen anzubieten haben, sehe ich Ihr Vorhaben als nicht genehmigungsfähig an.
Gruß
C. Lammer